Leistungen

Leistungen

Wir bilden uns regelmäßig fort um auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand der einzelnen Fachgebiete zu sein.

Eltern und Angehörige werden durch uns im Rahmen einer Therapie immer ausführlich beraten.

Wir arbeiten auf ärztliche Verordnung, d.h. Ihr Arzt stellt Ihnen eine Heilmittelverordnung für Logopädie aus, auf der die Diagnose Ihrer Erkrankung, die Therapieanzahl, -dauer und die Therapiefrequenz pro Woche ausgeschrieben sind. Wenn die Verordnung abgearbeitet ist, entscheiden wir Therapeuten gemeinsam mit Ihnen, ob eine Weiterführung der Behandlung empfehlenswert ist oder nicht. Ihr Arzt bekommt einen Therapiebericht.

Therapie mit Kindern:

  • Dysalie – Störungen der Lautbildung
  • Verzögerungen und Störungen der kindlichen Sprachentwicklung
  • Sprachstörungen aufgrund frühkindlicher Hirnschädigung
  • Dygrammatismus
  • Stottern / Poltern – Störungen des Redeflusses
  • Myofunktionelle Störungen bei Zahn- und Kieferfehlstellung
  • Hörstörungen mit Rehabilitation nach Einsatz eines Cochlea Implantats
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen – zentrale Hörstörungen – auch vorbeugend gegen Lese- Rechtschreibschwäche
  • organisch und funktionell bedingte Stimmstörungen im Kindesalter
  • Rhinophonie – offenes und geschlossenes Näseln

Therapie mit Erwachsenen:

  • organisch und funktionell bedingte Stimmstörungen im Erwachsenenalter
  • Atemstörungen
  • Aphasie – Sprachstörungen nach Schlaganfall
  • Dysarthrie – Sprechstörungen nach Schlaganfall
  • Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen infolge neurologischer Erkrankungen z.B. Parkinson-Syndrom, Multiple Sklerose u.a.

Therapie im Hausbesuch:

Wenn Ihre Mobilität eingeschränkt ist, besuchen wir Sie gern auch in Ihrem häuslichen Umfeld, sofern dies auf der ärztlichen Verordnung ausgeschrieben ist. Sprechen Sie uns gern an.

Therapieunterstützung:

Zu unseren Leistungen gehören therapieunterstützende Behandlungsmethoden:

  • videogestützte Therapie z.Bsp. zur Förderung der Selbstwahrnehmung bei Redeflussstörungen
  • Reizstromtherapie bei Lähmungen
  • Behandlung mit dem Novafon bei Verspannungen im Schulter-Hals-Bereich im Rahmen der Stimmtherapie
  • Stimmfeldmessungen
  • Entspannungstechniken

Kosten:

Jede Verordnung wird nach Abschluss bei Ihrer Krankenkasse durch uns abgerechnet. Wenn Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, dann tragen Sie ab dem 18. Lebensjahr 10% der Gesamtsumme zuzüglich einer Pauschale von 10,- € Praxisgebühr.